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Gericht weist Klage gegen Apple wegen Untätigkeit gegen CSAM auf iCloud ab

Gericht weist Klage gegen Apple wegen Untätigkeit gegen CSAM auf iCloud ab

Gericht weist Klage gegen Apple ab

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat endgültig eine Sammelklage gegen Apple abgewiesen, die dem Unternehmen vorwarf, nicht ausreichend gegen die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) über iCloud vorzugehen. Richterin Noël Wise entschied, dass Apple sich auf die Immunität gemäß Abschnitt 230 des Communications Decency Act berufen kann.

Abschnitt 230 als Schutz

Richterin Wise erklärte, dass die Klage versuche, Apple für von Nutzern erstellte Inhalte verantwortlich zu machen, was unter den Schutz von Abschnitt 230 falle. Dieses Bundesgesetz aus dem Jahr 1996 schützt Online-Dienste grundsätzlich vor der Haftung für die Veröffentlichung von Inhalten ihrer Nutzer. Die Kläger – zwei Überlebende von Missbrauch – behaupteten, dass Apple bewusst darauf verzichtet habe, verfügbare Werkzeuge wie das NeuralHash-System zur Erkennung und Meldung bekannter CSAM einzusetzen.

Folgen der Entscheidung

Die Entscheidung erging mit präjudizieller Wirkung, was bedeutet, dass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann. Der Anwalt der Kläger, James Marsh, erklärte, dass sie Berufung erwägen und weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. Die Klage hatte Schadensersatz in Höhe von bis zu 32,8 Milliarden Dollar für 2.680 Klassenmitglieder gefordert.

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